Ablauf einer Psychotherapie

Im Anschluss an ein Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde), welches der detaillierten Aufnahme der aktuellen Beschwerden und Akutdiagnostik dient, finden zunächst sogenannte „probatorische Sitzungen“ statt. In diesen haben wir die Möglichkeit uns kennenzulernen und zu überprüfen, ob und welche behandlungsbedürftige Diagnose bei Ihnen vorliegt. Dabei erfolgt eine ausführliche psychologische Diagnostik. Erfasst wird die aktuell vorliegende Problematik, sowie die lebensgeschichtlichen Bedingungen und Faktoren, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Symptomatik beitragen.

 

Bei entsprechender Passung und abhängig von den Behandlungszielen wird im Anschluss bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (oder Privaten Krankenkasse, Beihilfe etc.) die Übernahme der Kosten für weitere Therapiesitzungen beantragt. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach den Beschwerden und Anliegen. Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapiesitzungen. Eine Langzeittherapie kann bis zu 80 Therapiesitzungen umfassen, um komplexere Probleme bearbeiten zu können.

 

Die psychotherapeutischen Sitzungen finden i.d.R. einmal wöchentlich statt, wobei eine Einzelsitzung 50 min. dauert.

Informationen zu den Kosten

Gesetzlich Versicherte

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten einer Psychotherapie. Hierfür wird ein entsprechender Antrag bei der jeweiligen Versicherung gestellt. Gesetzlich Versicherte müssen in jedem Quartal ihre Krankenkassenkarte in der Praxis vorlegen.

 

Privat- und Beihilfeversicherte

Private Krankenversicherungen und Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die individuellen Leistungen für Psychotherapie unterscheiden sich jedoch zwischen den privaten Krankenversicherungen. Bitte klären Sie daher vor Aufnahme der Therapie, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Verhaltenstherapie erstattet.

 

Selbstzahlerinnen und Selbstzahler

Selbstverständlich können Sie die Kosten einer Therapie auch als Selbstzahler tragen. Die entstehenden Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.